AGBS

Rechtliche Informationen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Sager Solutions
Inhaber: Ryan Sager
Niederwerrner Straße 19c
97421 Schweinfurt
Deutschland

E-Mail:
info@sagersolutions.de
Telefon:
+49 174 5704757

Stand: 17. August 2026

1. Geltungsbereich und Vertragspartner

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge zwischen
Sager Solutions, Inhaber Ryan Sager, und seinen Kunden über Webdesign,
Website-Erstellung, Webentwicklung, IT-Dienstleistungen, IT-Support,
Beratung, Wartung, technische Betreuung, GPS-, Ortungs- und
Telematikleistungen, Fahrzeugelektronik, Fahrzeugmontagen, Hosting- und
Domainleistungen sowie damit zusammenhängende Leistungen.

1.2 Die AGB gelten sowohl gegenüber Verbrauchern als auch gegenüber
Unternehmern, soweit einzelne Regelungen nicht ausdrücklich nur für
eine dieser Kundengruppen bestimmt sind.

1.3 Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft
überwiegend zu Zwecken abschließt, die weder ihrer gewerblichen noch
ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.

1.4 Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine
rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des Vertrags in
Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit
handelt.

1.5 Individuelle Vereinbarungen, insbesondere Leistungsbeschreibungen,
Angebote, Auftragsbestätigungen und ausdrücklich vereinbarte
Sonderbedingungen, haben Vorrang vor diesen AGB.

2. Vertragsschluss

2.1 Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot,
der Auftragsbestätigung, dem Montageauftrag oder einer sonstigen
individuellen Vereinbarung.

2.2 Ein Vertrag kommt insbesondere durch Annahme eines Angebots von
Sager Solutions, durch eine Auftragsbestätigung oder durch Beginn der
Leistungserbringung auf entsprechenden Auftrag des Kunden zustande.

2.3 Änderungen oder Ergänzungen des vereinbarten Leistungsumfangs
bedürfen einer entsprechenden Vereinbarung zwischen den Parteien.
Textform, insbesondere E-Mail, ist ausreichend, soweit gesetzlich keine
strengere Form vorgeschrieben ist.

3. Art der Leistungen

3.1 Sager Solutions erbringt insbesondere Leistungen in den Bereichen
Webdesign und Website-Erstellung, WordPress-Installationen und
-Konfigurationen, technische Einrichtung und Anpassung von Websites,
IT-Support, Netzwerke und Computersysteme, Software- und
Systemeinrichtung, technische Beratung, GPS-, Ortungs- und
Telematiksysteme, Fahrzeugelektronik, Montage und Konfiguration
elektronischer Fahrzeugkomponenten, Wartung und Pflege von Websites
und IT-Systemen sowie sonstige individuell vereinbarte IT- und
Technikleistungen.

3.2 Soweit Sager Solutions einen bestimmten Erfolg schuldet,
insbesondere die Erstellung einer individuell vereinbarten Website,
die Installation eines technischen Systems oder die fachgerechte
Montage einer vereinbarten Fahrzeugkomponente, handelt es sich
grundsätzlich um eine Werkleistung.

3.3 Bei Beratung, laufendem Support, Wartung, Schulung, Fehleranalyse
oder sonstigen Tätigkeiten, bei denen kein bestimmter Erfolg
ausdrücklich vereinbart wurde, wird grundsätzlich die fachgerechte
Tätigkeit selbst geschuldet.

3.4 Eine Erfolgsgarantie besteht bei Dienstleistungen nur, wenn diese
ausdrücklich vereinbart wurde.

4. Leistungsumfang bei Webdesign und Website-Erstellung

4.1 Maßgeblich für den geschuldeten Umfang eines Website-Projekts ist
die jeweilige Leistungsbeschreibung beziehungsweise das Angebot.

4.2 Nicht ausdrücklich vereinbarte Leistungen sind nicht Bestandteil
des Auftrags.

4.3 Dies betrifft insbesondere zusätzliche Unterseiten, zusätzliche
Funktionen, Shop-Funktionen, Buchungs- oder Bezahlsysteme,
Schnittstellen, individuelle Programmierungen, Mehrsprachigkeit,
professionelle Texterstellung, Übersetzungen, Bild- oder
Videoproduktion, Suchmaschinenoptimierung, laufende Wartung, Hosting,
rechtliche Prüfung oder sonstige Zusatzleistungen.

4.4 Soweit eine responsive Website vereinbart wurde, wird diese für
übliche Bildschirmgrößen wie Desktop, Tablet und Smartphone ausgelegt.

4.5 Eine vollständig identische beziehungsweise pixelgenaue Darstellung
auf sämtlichen verfügbaren Geräten, Bildschirmgrößen, Betriebssystemen
und Browsern ist technisch nicht geschuldet.

4.6 Soweit nichts anderes vereinbart ist, erfolgt die Optimierung für
zum Zeitpunkt der Fertigstellung aktuelle und marktübliche Versionen
gängiger Browser.

5. Inhalte des Kunden

5.1 Der Kunde stellt Sager Solutions die für das Projekt erforderlichen
Inhalte, Informationen und Materialien rechtzeitig zur Verfügung,
soweit deren Erstellung nicht ausdrücklich Bestandteil des Auftrags ist.

5.2 Dazu können insbesondere Texte, Bilder, Logos, Grafiken, Videos,
Produktinformationen, Unternehmensdaten, Zugangsdaten und rechtliche
Informationen gehören.

5.3 Soweit Inhalte noch nicht zur Verfügung stehen, darf Sager Solutions
zu Gestaltungs- und Testzwecken Platzhalter oder vorläufige Inhalte
verwenden.

5.4 Die Erstellung oder Recherche fehlender Inhalte ist nur geschuldet,
wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.

6. Rechte an vom Kunden bereitgestellten Inhalten

6.1 Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass die von ihm
bereitgestellten Texte, Bilder, Logos, Videos, Marken, Grafiken, Daten
und sonstigen Inhalte rechtmäßig verwendet werden dürfen.

6.2 Der Kunde versichert insbesondere, über die für die vereinbarte
Nutzung erforderlichen Urheber-, Marken-, Persönlichkeits- und
sonstigen Rechte zu verfügen.

6.3 Sager Solutions ist nicht verpflichtet, vom Kunden bereitgestellte
Inhalte umfassend auf mögliche Rechtsverletzungen zu überprüfen.

6.4 Bestehen konkrete Anhaltspunkte für eine Rechtsverletzung, darf
Sager Solutions die Verwendung entsprechender Inhalte bis zur Klärung
ablehnen.

6.5 Wird Sager Solutions aufgrund eines vom Kunden schuldhaft
bereitgestellten rechtswidrigen Inhalts von einem Dritten in Anspruch
genommen, hat der Kunde Sager Solutions im gesetzlich zulässigen Umfang
von den daraus entstehenden berechtigten Ansprüchen und erforderlichen
Kosten freizustellen.

6.6 Dies gilt nicht, soweit der Kunde die Rechtsverletzung nicht zu
vertreten hat.

7. Rechtliche Inhalte und rechtliche Prüfung von Websites

7.1 Sager Solutions erbringt Webdesign- und IT-Leistungen und keine
individuelle Rechts- oder Steuerberatung.

7.2 Eine rechtliche Prüfung der vom Kunden betriebenen Website ist nur
geschuldet, wenn eine entsprechende Leistung ausdrücklich vereinbart
wurde und rechtlich zulässig erbracht werden kann.

7.3 Insbesondere ist die individuelle rechtliche Prüfung von Impressum,
Datenschutzerklärung, Allgemeinen Geschäftsbedingungen,
Widerrufsbelehrungen, Cookie-Einwilligungen, Tracking-Diensten,
Online-Shops, Preisangaben oder branchenspezifischen
Pflichtinformationen nicht automatisch Bestandteil eines
Webdesign-Auftrags.

7.4 Werden vom Kunden bereitgestellte Rechtstexte technisch in eine
Website eingebunden, umfasst diese Leistung grundsätzlich nur die
technische Integration.

7.5 Werden Vorlagen, Generatoren oder Texte externer Anbieter verwendet,
gelten zusätzlich die Bedingungen und Hinweise des jeweiligen
Anbieters. Sager Solutions übernimmt dadurch keine eigenständige
rechtliche Prüfung dieser Inhalte.

7.6 Der Kunde hat Sager Solutions alle für die technische Umsetzung
erforderlichen Informationen über tatsächlich verwendete Dienste,
Tracking-Technologien, eingebundene Anbieter und Funktionen vollständig
mitzuteilen.

7.7 Sager Solutions bleibt für eine ausdrücklich vereinbarte und von
Sager Solutions geschuldete technische Umsetzung verantwortlich.

8. Barrierefreiheit und besondere gesetzliche Anforderungen

8.1 Die Einhaltung spezieller gesetzlicher oder branchenspezifischer
Anforderungen, insbesondere besonderer Anforderungen an
Barrierefreiheit, Dokumentation, Archivierung oder bestimmte
Branchenstandards, ist nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich
vereinbart wurde.

8.2 Der Kunde ist verpflichtet, Sager Solutions vor Vertragsschluss auf
besondere gesetzliche, technische oder branchenspezifische Anforderungen
hinzuweisen, die für sein Unternehmen oder seine Website gelten, soweit
diese Sager Solutions nicht bekannt sein müssen.

9. Mitwirkungspflichten des Kunden

9.1 Der Kunde hat alle zur Durchführung des Projekts notwendigen
Mitwirkungshandlungen rechtzeitig vorzunehmen.

9.2 Dazu gehören insbesondere die Bereitstellung von Inhalten,
Zugangsdaten und Informationen sowie notwendige Entscheidungen,
Freigaben und Rückmeldungen.

9.3 Verzögert sich ein Projekt aufgrund fehlender oder verspäteter
Mitwirkung des Kunden, verlängern sich vereinbarte Ausführungsfristen
entsprechend.

9.4 Sager Solutions ist berechtigt, ein Projekt vorübergehend zu
pausieren, wenn erforderliche Mitwirkungen des Kunden trotz Aufforderung
ausbleiben.

9.5 Ein pausiertes Projekt kann anschließend entsprechend der aktuellen
Kapazitätsplanung von Sager Solutions neu eingeplant werden. Ein
ursprünglich vorgesehener Fertigstellungstermin kann sich hierdurch
verschieben.

9.6 Entsteht durch eine vom Kunden zu vertretende Verzögerung
nachweisbarer zusätzlicher Aufwand, kann dieser nach vorheriger
Information des Kunden zusätzlich berechnet werden.

10. Zugangsdaten und technische Zugänge

10.1 Der Kunde hat erforderliche Zugangsdaten rechtzeitig und korrekt
bereitzustellen.

10.2 Zugangsdaten sind von beiden Parteien vertraulich zu behandeln.

10.3 Nach Möglichkeit sollen für Sager Solutions eigene
Benutzerkonten oder zeitlich beschränkte Zugänge eingerichtet werden.

10.4 Nach Abschluss der Arbeiten kann der Kunde entsprechende Zugänge
ändern oder entfernen, soweit keine laufende Betreuung vereinbart wurde.

11. Korrekturschleifen bei Webdesign-Projekten

11.1 Sofern im Angebot keine andere Anzahl vereinbart wurde, sind bei
einem Website-Projekt zwei Korrekturschleifen enthalten.

11.2 Eine Korrekturschleife bezeichnet eine zusammengefasste Rückmeldung
des Kunden zu dem jeweils vorgelegten Entwurf oder Projektstand.

11.3 Der Kunde soll seine Änderungswünsche je Korrekturschleife
möglichst gesammelt übermitteln.

11.4 Korrekturen innerhalb des ursprünglich vereinbarten
Leistungsumfangs werden im Rahmen der vereinbarten Korrekturschleifen
umgesetzt.

11.5 Mängel, bei denen die erbrachte Leistung vom vereinbarten
Leistungsumfang abweicht, gelten nicht als normale Änderungswünsche und
werden unabhängig von der Anzahl vereinbarter Korrekturschleifen nach
den gesetzlichen Regelungen behandelt.

12. Änderungswünsche und zusätzliche Leistungen

12.1 Änderungs- oder Erweiterungswünsche, die über den vereinbarten
Leistungsumfang hinausgehen, gelten als zusätzliche Leistungen.

12.2 Dies gilt insbesondere für nachträglich gewünschte zusätzliche
Seiten, Funktionen, Schnittstellen, Plugins, Gestaltungsvarianten,
Umstrukturierungen, Inhalte oder technische Anpassungen.

12.3 Sager Solutions wird den Kunden vor Durchführung kostenpflichtiger
Zusatzleistungen auf den zusätzlichen Aufwand beziehungsweise eine
zusätzliche Vergütung hinweisen.

12.4 Kostenpflichtige Zusatzleistungen werden erst nach Zustimmung des
Kunden ausgeführt.

12.5 Zusätzliche Leistungen können zu einer Verlängerung der
ursprünglich vorgesehenen Projektlaufzeit führen.

13. Termine und Leistungszeiten

13.1 Angegebene Fertigstellungs- oder Ausführungszeiten sind nur
verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden.

13.2 Voraussetzung für die Einhaltung vereinbarter Termine ist die
rechtzeitige Mitwirkung des Kunden.

13.3 Verzögerungen aufgrund fehlender Freigaben, Inhalte, Zugangsdaten
oder sonstiger vom Kunden zu erbringender Mitwirkungen verlängern die
Leistungszeit entsprechend.

13.4 Bei unvorhersehbaren Ereignissen außerhalb des Einflussbereichs
von Sager Solutions, insbesondere erheblichen Ausfällen von Hosting-,
Cloud-, Internet-, Mobilfunk- oder sonstigen Drittanbietern, verlängert
sich die Leistungsfrist angemessen, soweit Sager Solutions die
Verzögerung nicht zu vertreten hat.

14. Abnahme von Werkleistungen

14.1 Nach Fertigstellung einer abnahmefähigen Werkleistung wird
Sager Solutions den Kunden zur Prüfung und Abnahme auffordern.

14.2 Der Kunde hat die Leistung innerhalb einer angemessenen Frist zu
prüfen und entweder abzunehmen oder konkrete Mängel mitzuteilen.

14.3 Wegen unwesentlicher Mängel kann die Abnahme nicht verweigert
werden.

14.4 Gegenüber Verbrauchern tritt eine Abnahmefiktion nur ein, wenn die
gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind und der Verbraucher zusammen
mit der Aufforderung zur Abnahme in Textform ordnungsgemäß auf die
gesetzlichen Folgen einer nicht erklärten oder ohne Angabe von Mängeln
verweigerten Abnahme hingewiesen wurde.

14.5 Soweit Teilabnahmen ausdrücklich vereinbart wurden, gelten die
vorstehenden Regelungen entsprechend für die jeweiligen Teilleistungen.

15. Mängel und Nacherfüllung

15.1 Für Mängel gelten die gesetzlichen Mängelrechte.

15.2 Sager Solutions ist zunächst Gelegenheit zur Nacherfüllung zu
geben, soweit gesetzlich vorgesehen.

15.3 Der Kunde soll einen festgestellten Mangel möglichst
nachvollziehbar beschreiben und Sager Solutions die für die Prüfung
notwendigen Informationen zur Verfügung stellen.

15.4 Änderungen am Projekt oder an einer technischen Installation durch
den Kunden oder durch Dritte nach Übergabe beziehungsweise Abnahme
begründen keinen Mangel der ursprünglichen Leistung von Sager Solutions,
soweit die Veränderung für den beanstandeten Zustand ursächlich ist.

15.5 Soweit ein Fehler ausschließlich durch spätere Änderungen des
Kunden, eines Dritten, eines Hosting-Anbieters, eines Plugins, eines
Themes, einer Schnittstelle, eines Geräteherstellers oder einer
sonstigen externen Komponente verursacht wurde, handelt es sich nicht
um einen von Sager Solutions zu vertretenden Mangel.

15.6 Dies gilt nicht, soweit Sager Solutions für Auswahl,
Konfiguration, Montage oder Integration der jeweiligen Komponente
aufgrund des konkreten Vertrags einzustehen hat.

16. WordPress, Plugins, Themes und Drittsoftware

16.1 Websites können unter Verwendung von WordPress, Themes, Plugins,
Bibliotheken, Open-Source-Software und sonstiger Software Dritter
erstellt werden.

16.2 Für solche Bestandteile gelten ergänzend die jeweiligen Lizenz-
und Nutzungsbedingungen der Drittanbieter.

16.3 Sager Solutions hat keinen Einfluss darauf, ob Drittanbieter ihre
Produkte dauerhaft anbieten, Preise verändern, Funktionen einstellen,
Lizenzmodelle ändern oder die Weiterentwicklung eines Produkts beenden.

16.4 Änderungen eines Drittanbieters nach Fertigstellung des Projekts
stellen für sich allein keinen Mangel der ursprünglich erbrachten
Leistung dar.

16.5 Werden aufgrund späterer Änderungen eines Drittanbieters technische
Anpassungen notwendig, handelt es sich grundsätzlich um eine neue
Leistung, sofern nicht eine entsprechende Wartungs- oder
Betreuungspflicht vereinbart wurde.

16.6 Kostenpflichtige Plugins, Themes, Lizenzen oder sonstige
Drittanbieterleistungen werden im Angebot beziehungsweise vor deren
kostenpflichtigem Einsatz angegeben.

17. Domains

17.1 Die Registrierung einer Domain erfolgt, sofern vereinbart,
entweder direkt im Namen des Kunden oder über einen entsprechenden
Domain- beziehungsweise Hosting-Anbieter.

17.2 Sager Solutions kann die Verfügbarkeit einer gewünschten Domain
nur zum Zeitpunkt der jeweiligen Abfrage feststellen.

17.3 Eine verbindliche Zusage über die Registrierung einer Domain
besteht erst nach erfolgreicher Registrierung beziehungsweise
Bestätigung durch den zuständigen Anbieter.

17.4 Der Kunde hat die zur Domainregistrierung erforderlichen korrekten
Inhaberdaten bereitzustellen.

17.5 Für Domains gelten ergänzend die Bedingungen der jeweiligen
Registrierungsstelle oder des eingesetzten Providers.

18. Hosting

18.1 Hosting-Leistungen sind nur Bestandteil eines Vertrags, wenn sie
ausdrücklich vereinbart wurden.

18.2 Erfolgt das Hosting über einen externen Anbieter, gelten dessen
technische Rahmenbedingungen und gegebenenfalls ergänzend dessen
Vertragsbedingungen.

18.3 Eine hundertprozentige und jederzeit unterbrechungsfreie
Erreichbarkeit einer Website kann technisch nicht garantiert werden.

18.4 Vorübergehende Unterbrechungen aufgrund notwendiger
Wartungsarbeiten, technischer Störungen oder Ausfällen externer Netze
oder Anbieter stellen keine Pflichtverletzung von Sager Solutions dar,
soweit Sager Solutions diese nicht zu vertreten hat.

18.5 Soweit konkrete Verfügbarkeiten oder Service-Level vereinbart
wurden, gehen diese individuellen Vereinbarungen vor.

19. Wartung und laufende Betreuung

19.1 Die Erstellung einer Website beinhaltet keine automatische
dauerhafte Wartung oder Betreuung nach Projektabschluss.

19.2 Insbesondere sind regelmäßige Updates, Sicherheitsprüfungen,
Backups, Änderungen, Fehlerbehebungen aufgrund späterer
Softwareänderungen und laufende technische Überwachung nur geschuldet,
wenn eine entsprechende Wartungs- oder Betreuungsvereinbarung
abgeschlossen wurde.

19.3 Ohne eine solche Vereinbarung ist nach Übergabe grundsätzlich der
Kunde für den laufenden Betrieb und die Aktualisierung seiner Website
verantwortlich.

19.4 Bei einem Wartungsvertrag ergibt sich der konkrete Umfang der
Leistungen aus dem jeweiligen Angebot.

20. Suchmaschinenoptimierung und Online-Marketing

20.1 Leistungen zur Suchmaschinenoptimierung oder zum Online-Marketing
sind nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurden.

20.2 Sager Solutions kann keine bestimmte Position in den
Suchergebnissen von Google oder anderen Suchmaschinen garantieren.

20.3 Ebenso werden keine bestimmten Besucherzahlen, Anfragen, Umsätze,
Leads oder sonstigen wirtschaftlichen Ergebnisse garantiert, sofern
dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde.

20.4 Suchmaschinen und Plattformanbieter können ihre Algorithmen,
Richtlinien und technischen Voraussetzungen ändern. Hierauf hat
Sager Solutions keinen unmittelbaren Einfluss.

21. GPS-, Ortungs-, Telematik- und Fahrzeugelektronik

21.1 Sager Solutions erbringt, soweit individuell vereinbart,
Leistungen im Bereich GPS-, Ortungs- und Telematiksysteme sowie
Fahrzeugelektronik.

21.2 Hierzu können insbesondere die Montage, Verkabelung, elektrische
Anbindung, Konfiguration und Inbetriebnahme von GPS-Geräten,
Telematikgeräten, BLE-Tags, Antennen, Tablet-Halterungen, Mautgeräten
und vergleichbaren elektronischen Komponenten gehören.

21.3 Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen
Angebot, Auftrag, Montageauftrag oder einer sonstigen individuellen
Vereinbarung. Nicht ausdrücklich vereinbarte Arbeiten sind nicht
Bestandteil des Auftrags.

21.4 Der Kunde hat das betreffende Fahrzeug zum vereinbarten Termin in
einem Zustand bereitzustellen, der eine sichere und ordnungsgemäße
Durchführung der vereinbarten Arbeiten ermöglicht.

21.5 Erforderliche Fahrzeugschlüssel, Zugangsmöglichkeiten,
Zugangskarten und vorhandene technische Unterlagen sind Sager Solutions
rechtzeitig zur Verfügung zu stellen.

21.6 Soweit der Kunde nicht selbst Eigentümer des Fahrzeugs ist, ist er
dafür verantwortlich, dass er zur Beauftragung der vereinbarten
Einbau- und Änderungsarbeiten berechtigt ist. Dies gilt insbesondere
bei Leasing-, Miet-, Firmen- oder Kundenfahrzeugen.

21.7 Die Anbindung von GPS- oder Telematiksystemen kann je nach Fahrzeug
insbesondere über vorhandene Spannungsversorgung, digitale oder analoge
Signale, FMS-, CAN-, OBD- oder sonstige Fahrzeugschnittstellen erfolgen.

21.8 Maßgeblich sind die vereinbarte Einbauart, die technischen
Gegebenheiten des jeweiligen Fahrzeugs sowie die für das eingesetzte
System verfügbaren technischen Informationen.

21.9 Nicht jedes Fahrzeug stellt sämtliche technisch möglichen Signale,
Schnittstellen oder Funktionen zur Verfügung. Eine bestimmte
Datenübertragung, Schnittstellenfunktion oder Fahrzeugdaten-Auswertung
ist nur geschuldet, wenn diese für das konkrete Fahrzeug und System
ausdrücklich vereinbart wurde.

21.10 Stellt sich während des Einbaus heraus, dass die vorgesehene
Anschlussmöglichkeit nicht vorhanden, nicht nutzbar oder technisch
nicht geeignet ist und hierdurch zusätzliche Arbeiten erforderlich
werden, informiert Sager Solutions den Kunden vor Durchführung
kostenpflichtiger Zusatzarbeiten, soweit dies praktisch möglich ist.

21.11 Wesentliche oder dauerhaft sichtbare Veränderungen am Fahrzeug,
insbesondere zusätzliche Bohrungen, Ausschnitte oder vergleichbare
Karosserie- beziehungsweise Verkleidungsarbeiten, werden grundsätzlich
nur nach vorheriger Abstimmung mit dem Kunden durchgeführt, soweit sie
nicht bereits ausdrücklich Bestandteil des Auftrags sind.

21.12 Übliche Montagearbeiten wie das Verlegen und Befestigen von
Kabeln, das Öffnen und Wiedermontieren von dafür vorgesehenen
Verkleidungsteilen sowie die verdeckte Befestigung elektronischer
Komponenten gelten als Bestandteil eines entsprechend beauftragten
Einbaus.

21.13 Sager Solutions ist nicht verantwortlich für bereits vor Beginn
der Arbeiten vorhandene technische Defekte, Fehlerspeichereinträge,
beschädigte Leitungen, nachträgliche Fahrzeugumbauten, fehlerhafte
Fremdinstallationen oder sonstige Vorschäden, soweit diese nicht durch
Sager Solutions verursacht wurden.

21.14 Soweit vor Beginn oder während der Arbeiten erkennbare
Beschädigungen, Umbauten oder technische Auffälligkeiten festgestellt
werden, kann Sager Solutions diese zu Dokumentationszwecken schriftlich
oder durch Fotoaufnahmen festhalten.

21.15 Für von Sager Solutions ausgeführte Montage-, Anschluss- und
Konfigurationsarbeiten gelten die gesetzlichen Mängelrechte.

21.16 Ein Fehler oder Ausfall eines Fahrzeugs, eines vom Kunden oder
Auftraggeber bereitgestellten Geräts oder einer sonstigen
Fremdkomponente stellt keinen Mangel der Leistung von Sager Solutions
dar, soweit der Fehler nicht durch eine mangelhafte Leistung von
Sager Solutions verursacht wurde.

21.17 Die Funktionsfähigkeit von GPS- und Telematiksystemen kann von
Leistungen und technischen Einrichtungen Dritter abhängig sein. Hierzu
gehören insbesondere Satellitensignale, Mobilfunknetze, SIM-Karten,
Server, Cloud-Dienste, Telematikplattformen, Herstellerdienste und
sonstige externe Systeme.

21.18 Sager Solutions übernimmt keine Verantwortung für die dauerhafte
Verfügbarkeit solcher externen Dienste, Netze oder Plattformen, soweit
deren Bereitstellung nicht selbst ausdrücklich Vertragsgegenstand der
Leistung von Sager Solutions ist und Sager Solutions deren Ausfall
nicht zu vertreten hat.

21.19 GPS- und Mobilfunkempfang können insbesondere innerhalb von
Gebäuden, Werkstätten, Hallen, Tiefgaragen, Tunneln, unter
Überdachungen oder aufgrund anderer örtlicher oder technischer
Gegebenheiten vorübergehend eingeschränkt oder nicht verfügbar sein.

21.20 Eine vorübergehend fehlende GPS- oder Mobilfunkverbindung allein
begründet keinen Mangel des Einbaus, sofern die von Sager Solutions
geschuldete Installation und Konfiguration ordnungsgemäß ausgeführt
wurde.

21.21 Soweit technisch und organisatorisch möglich, erfolgt nach
Abschluss des Einbaus eine Funktionsprüfung der von Sager Solutions
ausgeführten Installation.

21.22 Ist eine vollständige Funktionsprüfung aufgrund fehlender
Netzabdeckung, fehlender Freischaltung, einer noch nicht aktivierten
Telematikplattform, fehlender Zugangsdaten oder sonstiger außerhalb des
Einflussbereichs von Sager Solutions liegender Umstände nicht möglich,
kann die Prüfung auf die zu diesem Zeitpunkt technisch überprüfbaren
Funktionen beschränkt werden.

21.23 Die Aktivierung oder Bereitstellung von SIM-Karten,
Mobilfunkverträgen, Telematikportalen, Benutzerkonten, Lizenzen,
Abonnements oder sonstigen Diensten Dritter ist nur Bestandteil des
Auftrags, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.

21.24 Änderungen der Software, Firmware, Plattform oder Infrastruktur
eines Geräteherstellers oder Telematikanbieters nach Abschluss des
Einbaus stellen für sich allein keinen Mangel der ursprünglich
ordnungsgemäß ausgeführten Installation dar.

21.25 Werden aufgrund solcher späteren Änderungen Anpassungen,
Neuinstallationen, Umprogrammierungen oder erneute Vor-Ort-Arbeiten
erforderlich, stellen diese grundsätzlich eine neue Leistung dar,
soweit keine entsprechende Wartungs- oder Supportvereinbarung besteht.

21.26 Soweit für einen bestimmten Einbau aufgrund der Art des Geräts
oder der vorgenommenen Fahrzeugänderung eine behördliche Abnahme,
Eintragung, Genehmigung oder besondere Herstellerfreigabe erforderlich
ist, ist deren Durchführung oder Beschaffung nur Bestandteil des
Auftrags, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.

21.27 Erkennt Sager Solutions im Rahmen der beauftragten Arbeiten, dass
für die vorgesehene Ausführung besondere Zulassungs- oder
Sicherheitsanforderungen relevant sein können, wird der Kunde hierauf
im Rahmen der fachlich zumutbaren Möglichkeiten hingewiesen.

21.28 Werden Fahrzeuge zu einem vereinbarten Montagetermin nicht,
verspätet, nicht vollständig oder nicht zugänglich zur Verfügung
gestellt und entstehen hierdurch vom Kunden zu vertretende zusätzliche
Fahrt-, Warte- oder Arbeitszeiten, können diese nach den vereinbarten
Vergütungssätzen berechnet werden.

21.29 Werden aufgrund der tatsächlichen Einbausituation gegenüber der
ursprünglichen Planung zusätzliche Arbeiten notwendig, insbesondere
wegen nachträglicher Umbauten, fehlender Schnittstellen, erschwerter
Zugänglichkeit, beschädigter Verkabelung oder abweichender
Fahrzeugausstattung, wird zusätzlicher Aufwand nach vorheriger
Abstimmung mit dem Kunden berechnet.

21.30 Der Kunde ist für die rechtmäßige Nutzung eines von ihm
eingesetzten GPS-, Ortungs- oder Telematiksystems verantwortlich.
Dies gilt insbesondere für die Frage, ob und in welchem Umfang
Standort-, Fahrzeug-, Fahrer- oder Beschäftigtendaten erhoben,
gespeichert, ausgewertet oder an Dritte übermittelt werden dürfen.

21.31 Der Kunde ist insbesondere dafür verantwortlich, erforderliche
datenschutzrechtliche Informationen, Rechtsgrundlagen, Einwilligungen,
betriebliche Regelungen oder sonstige Voraussetzungen für die Nutzung
des Systems zu schaffen beziehungsweise einzuhalten.

21.32 Soweit Mitarbeiter oder sonstige Beschäftigte von einer Ortung
oder Datenerfassung betroffen sind, liegt die Verantwortung für die
arbeits- und datenschutzrechtlich zulässige Nutzung grundsätzlich beim
Kunden als Betreiber des Systems.

21.33 Die technische Installation eines Ortungs- oder
Telematiksystems durch Sager Solutions beinhaltet keine rechtliche
Prüfung der Zulässigkeit der späteren Nutzung oder Überwachung.

21.34 Soweit Sager Solutions im Rahmen einer laufenden Betreuung
Zugriff auf personenbezogene Daten innerhalb eines Telematiksystems
erhält, gelten ergänzend die Regelungen zum Datenschutz und zur
Auftragsverarbeitung gemäß Abschnitt 29 dieser AGB.

22. IT-Support und sonstige IT-Dienstleistungen

22.1 IT-Support kann insbesondere vor Ort, telefonisch oder per
Fernzugriff erbracht werden.

22.2 Soweit kein konkreter Erfolg vereinbart wurde, wird die
fachgerechte Durchführung der vereinbarten Tätigkeit geschuldet, nicht
die erfolgreiche Behebung jedes technischen Problems.

22.3 Die Behebbarkeit eines Problems kann insbesondere von Hardware,
Software, Fremdsystemen, Herstellerunterstützung, Zugriffsrechten,
vorhandenen Lizenzen und dem technischen Zustand des betroffenen
Systems abhängen.

22.4 Stellt sich während der Fehleranalyse heraus, dass zusätzliche
Arbeiten, Ersatzteile, Lizenzen oder Leistungen Dritter erforderlich
sind, wird der Kunde vor einer kostenpflichtigen Beauftragung
beziehungsweise Beschaffung informiert.

22.5 Die reine Analyse eines Fehlers kann auch dann vergütungspflichtig
sein, wenn sich der Fehler nicht beheben lässt, sofern eine Abrechnung
nach Zeitaufwand oder eine entsprechende Diagnoseleistung vereinbart
wurde.

23. Datensicherung bei IT-Arbeiten

23.1 Vor Arbeiten an bestehenden IT-Systemen, Computern, Servern,
Websites oder sonstigen Systemen hat der Kunde eine aktuelle
Datensicherung seiner wichtigen Daten vorzuhalten, soweit die
Datensicherung nicht ausdrücklich durch Sager Solutions übernommen
wurde.

23.2 Sager Solutions wird den Kunden bei absehbar risikobehafteten
Arbeiten nach Möglichkeit auf die Notwendigkeit einer Datensicherung
hinweisen.

23.3 Wird Sager Solutions ausdrücklich mit Datensicherungen oder
Backups beauftragt, richten sich Umfang, Speicherort und Häufigkeit nach
der jeweiligen Vereinbarung.

24. Vergütung

24.1 Die Höhe der Vergütung ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot,
Auftrag oder der sonstigen individuellen Vereinbarung.

24.2 Ob Preise einschließlich oder zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer
angegeben werden, ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot
beziehungsweise der Rechnung.

24.3 Zusatzleistungen werden nur nach entsprechender Vereinbarung
berechnet.

24.4 Soweit nach Zeitaufwand abgerechnet wird, gilt der jeweils
vereinbarte beziehungsweise dem Kunden vor Durchführung der Leistung
mitgeteilte Stunden- oder Tagessatz.

24.5 Fahrt-, Reise-, Übernachtungs-, Lizenz-, Hosting-, Domain-,
Material- oder sonstige Fremdkosten werden berechnet, soweit dies
vereinbart wurde oder der Kunde vor ihrer Entstehung hierüber
informiert wurde.

25. Abschlags- und Teilzahlungen

25.1 Abschlags- oder Teilzahlungen können im Angebot, Auftrag oder in
der Auftragsbestätigung vereinbart werden.

25.2 Soweit keine abweichende wirksame Vereinbarung besteht, gelten die
gesetzlichen Regelungen zu Abschlagszahlungen.

25.3 Bereits erbrachte und abrechenbare Teilleistungen können
entsprechend der vertraglichen beziehungsweise gesetzlichen
Voraussetzungen in Rechnung gestellt werden.

26. Rechnungen und Zahlungsfrist

26.1 Rechnungen sind innerhalb der auf der Rechnung oder im Angebot
angegebenen Zahlungsfrist zu bezahlen.

26.2 Ist keine besondere Zahlungsfrist angegeben, ist die Rechnung
innerhalb von 14 Tagen nach Zugang ohne Abzug zu zahlen.

26.3 Für den Eintritt des Zahlungsverzugs und die daraus resultierenden
Folgen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

26.4 Das Recht des Kunden, berechtigte Zurückbehaltungsrechte oder eine
Aufrechnung mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten
Forderungen geltend zu machen, bleibt unberührt.

27. Nutzungsrechte

27.1 Soweit Sager Solutions im Rahmen eines Projekts urheberrechtlich
geschützte eigene Inhalte, Gestaltungen, Grafiken, Texte oder
Programmierungen erstellt, erhält der Kunde nach vollständiger Zahlung
der hierfür geschuldeten Vergütung die für den vertraglich
vorausgesetzten Zweck erforderlichen Nutzungsrechte.

27.2 Soweit nichts anderes vereinbart wurde, erhält der Kunde ein
zeitlich und räumlich unbeschränktes einfaches Nutzungsrecht an den
individuell für ihn erstellten Bestandteilen für den Betrieb und die
übliche Weiterentwicklung seiner Website beziehungsweise des
vereinbarten Projekts.

27.3 Der Kunde darf die ihm für den Betrieb der Website überlassenen
Bestandteile im Rahmen des vereinbarten Nutzungszwecks selbst oder
durch beauftragte Dritte bearbeiten lassen, soweit Rechte Dritter dem
nicht entgegenstehen.

27.4 Weitergehende oder ausschließliche Nutzungsrechte müssen
ausdrücklich vereinbart werden.

27.5 Allgemeine Arbeitsmethoden, technische Konzepte,
wiederverwendbare Programmteile, Bibliotheken, Frameworks, Vorlagen,
Know-how und nicht ausschließlich für den Kunden entwickelte
Bestandteile verbleiben bei Sager Solutions beziehungsweise dem
jeweiligen Rechteinhaber und dürfen auch für andere Projekte verwendet
werden.

27.6 Für Drittsoftware, Themes, Plugins, Schriftarten,
Stockmaterialien und sonstige fremde Inhalte gelten ausschließlich die
jeweiligen Lizenzbedingungen der Rechteinhaber.

28. Projektdateien und Herausgabe

28.1 Welche Dateien, Zugänge und Unterlagen nach Abschluss eines
Projekts an den Kunden übergeben werden, richtet sich nach dem
vereinbarten Leistungsumfang.

28.2 Die Herausgabe von offenen Design-Dateien, Entwicklungsdateien,
internen Arbeitsdateien, Rohmaterialien, Entwicklungsumgebungen oder
interner Dokumentation ist nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich
vereinbart wurde.

28.3 Die für den bestimmungsgemäßen Betrieb einer fertiggestellten
Website oder eines Systems vereinbarten Zugangsdaten werden dem Kunden
nach Maßgabe des Vertrags zur Verfügung gestellt.

29. Datenschutz und Auftragsverarbeitung

29.1 Beide Parteien beachten die jeweils anwendbaren
datenschutzrechtlichen Bestimmungen.

29.2 Soweit Sager Solutions im Rahmen einer Leistung personenbezogene
Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet und eine Auftragsverarbeitung
vorliegt, werden die Parteien erforderlichenfalls eine gesonderte
Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung abschließen.

29.3 Der Kunde bleibt für die Rechtmäßigkeit der von ihm veranlassten
Verarbeitung personenbezogener Daten verantwortlich, soweit die
Verantwortung nicht aufgrund der konkret vereinbarten Leistung bei
Sager Solutions liegt.

29.4 Dies gilt insbesondere für vom Kunden festgelegte Zwecke der
Datenverarbeitung, von ihm eingesetzte Tracking- oder Analysetools,
Kunden- und Mitarbeiterdaten sowie die Nutzung von GPS- und
Telematikdaten.

30. Einsatz von Dienstleistern und Subunternehmern

30.1 Sager Solutions ist berechtigt, zur Durchführung einzelner
Leistungen geeignete Dienstleister oder Subunternehmer einzusetzen,
soweit keine persönliche Leistungserbringung ausdrücklich vereinbart
wurde.

30.2 Die Verantwortung von Sager Solutions für die ordnungsgemäße
Erfüllung der eigenen vertraglichen Verpflichtungen bleibt hiervon
unberührt.

30.3 Soweit datenschutzrechtliche Vorgaben für den Einsatz weiterer
Auftragsverarbeiter gelten, werden diese beachtet.

31. Haftung

31.1 Sager Solutions haftet unbeschränkt für Schäden, die vorsätzlich
oder grob fahrlässig verursacht wurden.

31.2 Sager Solutions haftet ebenfalls unbeschränkt für Schäden aus der
Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, soweit diese auf einer
schuldhaften Pflichtverletzung von Sager Solutions, eines gesetzlichen
Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen beruhen.

31.3 Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen
Vertragspflicht haftet Sager Solutions nur für den vertragstypischen
und bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden.

31.4 Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren
Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst
ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig
vertrauen darf.

31.5 Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässig verursachte
Schäden ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

31.6 Zwingende gesetzliche Haftungsregelungen bleiben unberührt.

31.7 Die vorstehenden Haftungsregelungen gelten entsprechend zugunsten
der Mitarbeiter, gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen von
Sager Solutions.

32. Kündigung von Projektverträgen

32.1 Gesetzliche Kündigungsrechte bleiben unberührt.

32.2 Bei Werkverträgen richten sich die Folgen einer Kündigung vor
Fertigstellung insbesondere nach den gesetzlichen Vorschriften.

32.3 Bereits erbrachte Leistungen und sonstige aufgrund der Kündigung
gesetzlich geschuldete Vergütungen bleiben abrechenbar.

32.4 Das Recht beider Parteien zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt
unberührt.

33. Laufende Verträge, Wartung, Support und Hosting

33.1 Laufzeit und Kündigungsfrist laufender Wartungs-, Hosting-,
Support- oder sonstiger Dauerschuldverhältnisse ergeben sich aus dem
jeweiligen Angebot beziehungsweise Vertrag.

33.2 Wurde keine Mindestlaufzeit vereinbart, wird ein laufender Vertrag
auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann mit einer Frist von einem
Monat zum Monatsende gekündigt werden, soweit keine andere wirksame
Vereinbarung getroffen wurde.

33.3 Bei Verbrauchern gelten für Vertragslaufzeiten, Verlängerungen und
Kündigungsfristen die jeweils zwingenden gesetzlichen Vorschriften.

33.4 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund
bleibt unberührt.

33.5 Die Beendigung eines Wartungs- oder Hostingvertrags führt nicht
automatisch zum Verlust der dem Kunden zustehenden Nutzungsrechte an
seiner Website.

33.6 Notwendige Maßnahmen zur Übertragung einer Domain, Website oder
sonstiger Daten werden nach Vertragsende im vereinbarten Umfang
durchgeführt. Zusätzlicher technischer Aufwand kann berechnet werden,
soweit dieser nicht bereits Bestandteil der vereinbarten Leistung ist.

34. Widerrufsrecht für Verbraucher

34.1 Soweit einem Verbraucher bei einem Fernabsatzvertrag oder einem
außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Vertrag gesetzlich ein
Widerrufsrecht zusteht, erhält er eine gesonderte Widerrufsbelehrung
einschließlich Muster-Widerrufsformular.

34.2 Soll Sager Solutions auf ausdrücklichen Wunsch des Verbrauchers
bereits vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Leistung beginnen, erfolgt
dies nur unter Beachtung der gesetzlichen Voraussetzungen.

34.3 Bei einem Vertrag über eine entgeltliche Dienstleistung erlischt
das Widerrufsrecht bei vollständiger Leistungserbringung nur unter den
gesetzlichen Voraussetzungen, insbesondere wenn der Verbraucher vor
Beginn der Leistung ausdrücklich dem vorzeitigen Beginn zugestimmt und
seine Kenntnis vom Erlöschen des Widerrufsrechts bei vollständiger
Vertragserfüllung bestätigt hat.

34.4 Bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen werden
zusätzliche gesetzliche Formerfordernisse berücksichtigt.

34.5 Bei Verträgen über digitale Inhalte gelten die hierfür
vorgesehenen besonderen gesetzlichen Voraussetzungen.

35. Verbraucherstreitbeilegung

Sager Solutions ist nicht verpflichtet und nicht bereit, an
Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle
teilzunehmen.

36. Anwendbares Recht

36.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

36.2 Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als
ihnen dadurch nicht der Schutz zwingender Bestimmungen des Staates
entzogen wird, in dem sie ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben.

37. Gerichtsstand

37.1 Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen
Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist – soweit
gesetzlich zulässig – Schweinfurt Gerichtsstand für Streitigkeiten aus
dem Vertragsverhältnis.

37.2 Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.

38. Schlussbestimmungen

38.1 Maßgeblich ist die bei Abschluss des jeweiligen Vertrags
einbezogene Fassung dieser AGB.

38.2 Änderungen dieser AGB wirken sich nicht ohne entsprechende
rechtliche Grundlage oder Vereinbarung auf bereits bestehende Verträge
aus.

38.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise
unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen
Bestimmungen unberührt.

38.4 Anstelle einer unwirksamen Bestimmung gelten die gesetzlichen
Vorschriften.

Sager Solutions

Ryan Sager · Niederwerrner Straße 19c · 97421 Schweinfurt
info@sagersolutions.de ·
+49 174 5704757

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